Vertrag widerrufen per Klick: Neue Regeln für Webshops ab Juni 2026

Bis 19. Juni 2026 müssen Webshops nach EU-Richtlinie (2023/2673 Artikel 11a) einen „Widerrufsbutton“ für Ihre Kund:innen anbieten. Was das für Webshop-Betreiber:innen bedeutet…
Pop art inspired image showing a hand pressing a button with the text WITHDRAW
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Die Idee

Der Rücktritt im Webshop muss genauso einfach wie der Kauf sein.

 

Wenn also ein Artikel im Netz gekauft oder ein Vertrag online abgeschlossen werden kann, soll er genauso einfach widerrufen werden können.

Kund:innen sollen dafür nicht mehr zwingend eine E-Mail schreiben oder ein Formular suchen müssen, sondern unkompliziert über einen Klick den Widerruf direkt über die Website des Händlers erklären können. Kein Herunterladen von Apps, keine versteckten Menüs, keine Hürden.

Die Regelung gilt für B2C-Handel. Also Online-Shops, die an Privatkund:innen verkaufen. 

B2B-Shops, die ausschließlich für Unternehmen gedacht sind, sind davon nicht betroffen.

Auch für Handel mit Waren

Die EU-Richtlinie 2023/2673 stammt ursprünglich aus dem Bereich der Online-Finanzdienstleistungen. Die Regel zum Widerrufsbutton wurde aber so in das bestehende EU-Verbraucherrecht eingebaut, dass sie für alle Online-Shops gilt – nicht nur für Finanzprodukte. Wer also Waren oder Dienstleistungen über eine Website an Privatkunden verkauft, muss künftig einen Widerrufsbutton anbieten.

Für Sie als Betreiber:in eines Online-Shops bedeutet das

die entsprechenden Funktionen müssen rechtzeitig bis zum 19. Juni 2026 in Ihren Webshop integriert werden. 

Anforderungen an den Widerrufsbutton

Der Button muss während der gesetzlichen Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Die Richtlinie schreibt einen zweistufigen Prozess vor:

Zuerst klicken Kund:innen auf einen Button mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen" oder einer ähnlichen, eindeutigen Formulierung. Es öffnet sich ein kurzes Formular mit folgenden Angaben zur Bestätigung:

  • Name des Verbrauchers
  • Vertragsidentifikation (z. B. Bestell- oder Vertrags-Nummer)
  • Kontaktangabe für die Eingangsbestätigung (z. B. E-Mail-Adresse)

 

Die Richtlinie beschränkt die abgefragten Informationen bewusst auf diese drei Punkte, um den Prozess schlank zu halten.

Anschließend bestätigen Kund:innen den Widerruf über einen zweiten Button mit der Bezeichnung „Widerruf bestätigen". Erst dieser Klick löst den Widerruf verbindlich aus. Anbieter:innen müssen daraufhin unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger senden. Diese muss den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.

Widerrufsbutton in Drupal Webshops

Drupal Commerce bietet derzeit keinen integrierten Widerrufs-Button. Wir haben dazu eine Issue für Drupal Commerce erstellt. Bis diese bearbeitet ist, müssen Webshop-Betreiber:innen auf eine individuelle Lösung setzen.

Eine praktikable Lösung

  • Widerrufs-Button in der Bestell-Übersicht anzeigen
  • Klick befüllt das Widerrufs-Formular mit den Vertragsdetails (Name, Bestellnummer, Datum)
  • Kund:in bestätigt den Widerruf über den Button „Widerruf bestätigen"
  • Eingangsbestätigung an Kund:in wird verschickt – mit Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs
  • Händler:in wird über Eintrag im CRM, E-Mail oder eine Widerrufs-Liste im Webshop informiert
Editoriale Illustration eines riesigen menschlichen Fingers, der einen roten Button mit der Aufschrift „Widerruf“ drückt, über einer winzigen Online-Shop-Oberfläche.
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