Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung und Altersdiskriminierung ist in unserer Branche ein wichtiges Thema. Es ist einfach nicht fair, dass die ältere Generation wie beispielsweise unsere Eltern vom sozialen Leben teilweise ausgeschlossen werden oder sie bei digitalen Behördengängen abhängig von anderen Menschen sind, weil sie die Kompetenz im Umgang dieser Systeme nicht erworben haben. Sollte der Europäische Rechtsakt für Barrierefreiheit halten, was er verspricht, werden digitale Systeme zugänglicher und leichter bedienbar.
Was ist der EAA?
Der European Accessiblity Act (EAA) wurde 2019 von der EU eingeführt. Ziel ist es die Barrierefreiheit von Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen mit Behinderung und Senior:innen in der gesamten EU zu verbessern.
Zu Produkten zählen auch digitale Produkte wie zum Beispiel:
- Websites
- Mobile Apps
- E-Commerce und Webshops
- Digitale Tools mit Bezahlfunktion
- Buchungssysteme und Kursanmeldungen
Die Anforderungen des EAA müssen bis 28. Juni 2025 erfüllt werden.
Wer ist vom EAA betroffen?
Der EAA gilt für alle (nicht nur öffentliche, sondern auch privatwirtschaftliche) Unternehmen und Organisationen in der EU oder solche, die Produkte oder Dienstleistungen an Kundinnen und Kunden in der EU anbieten.
Das heißt, dass auch Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, aber in der EU Handel betreiben die EAA einhalten müssen.
Einschränkung Unternehmensgröße:
mindestens 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro.
Was ist zu tun?
Digitale Barrierefreiheit besteht im Wesentlichen wenn vier Vorraussetzungen erfüllt werden.
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Die Wirtschaftskammer hat für österreichische Unternehmen hierzu eine Checkliste erstellt.
Zur Checkliste für Barrierefreiheit der österreichischen Wirtschaftskammer
Wir beraten unsere Kunden aktiv bei der Umsetzung von Barrierefreit im Internet und geben Informationsworkshops zum Thema.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir gerne zur Verfügung.