Seit in den großen Leitmedien über das Thema „Abmahnung wegen Google Fonts” berichtet wurde, melden sich viele besorgte Partner/innen und Kund/innen bei uns.
Hintergrund ist, dass ein Anwalt aus Niederösterreich in drei Abmahnwellen eine Vielzahl an kleinen und großen Unternehmen kontaktiert und einen Kostenersatz von EUR 90,-- gefordert hat.
Solche Abmahnungen wurden auch bereits in der Vergangenheit verschickt, nicht nur wegen der Nutzung von Google Fonts, sondern auch bzgl. Google Analytics oder anderen Funktionen, die von Anbietern außerhalb der EU zur Verfügung gestellt werden.
Unserer Erfahrung nach verfolgen Abmahner/innen ihre Forderungen nicht weiter, wenn Betroffene selbst eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten. Meist genügt ein Schreiben des eigenen Anwalts/Anwältin, um Forderungen abzuwenden. Dies muss aber in jedem Fall einzeln geprüft werden.
Wenn Sie ein solches Abmahnungsschreiben erhalten haben, ignorieren Sie dieses nicht, sondern ersuchen Sie um Fristverlängerung und kontaktieren Sie .lowfidelity. Wir prüfen im nächsten Schritt Ihre Website oder Ihren Webshop und geben eine Einschätzung dazu ab, ob Sie überhaupt betroffen sind - nicht in allen bekannten Fällen ist Google Fonts im Einsatz - und wie weiter vorzugehen ist.
Wenn wir feststellen, dass Google Fonts, Google Analytics oder ein anderes, betroffenes System im Einsatz ist, schlagen wir Alternativen vor und integrieren diese in Ihren Webauftritt oder Ihren Online-Shop.
Weitere Informationen dazu finden Sie im .lowfidelity Blog sowie auf der Website der Wirtschaftskammer Wien:
- WKO: Abmahnwelle: Was Betriebe tun können
- Fragen von Website Betreiber:innen zu Google Analytics und DSGVO
- Handlungsempfehlungen zur Nutzung von Google Analytics